wohnortnahes Förderangebot für Familien mit Kindern im Säuglings-, Kleinkind- und Vorschulalter

Herzlich willkommen in der Heilpädagogischen Frühförderung!

Über uns

Unsere Praxis „Heilpädagogische Frühförderung C. Hantel / A. Sattelberger“ bietet Familien mit Kindern von der Geburt an bis zur Einschulung ein wohnortnahes Förderangebot in Bottrop und Gelsenkirchen.

Sie finden unsere beiden Standorte in Bottrop am Marienhospital und in Gelsenkirchen-Heßler.

Unser Förderangebot richtet sich an Familien mit Kindern, die aufgrund von Entwicklungsschwierigkeiten in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt werden.

Das Kind wird in enger Zusammenarbeit mit den Eltern und Bezugspersonen spielerisch gefördert, damit es sich entsprechend seiner individuellen Ressourcen bestmöglich entwickeln kann.

Die Förderung des Kindes bezieht alle Entwicklungsbereiche ein und findet in Form einer Einzel- oder Kleingruppenförderung ambulant in unseren Praxisräumlichkeiten oder mobil entweder zuhause oder in der Kindertageseinrichtung statt.

Liebe Eltern, haben Sie den Eindruck,

Dann sprechen Sie uns gerne an!

FAQ

Was ist Frühförderung?
Frühförderung bezeichnet Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung von Kindern mit (drohenden) Entwicklungsverzögerungen und Teilhabeeinschränkungen in den ersten Lebensjahren von der Geburt bis zur Einschulung.
Wer hat Anspruch auf Frühförderung?
Kinder (von Geburt an bis zur Einschulung), bei denen Entwicklungsauffälligkeiten festgestellt werden oder ein Risiko für eine Teilhabebeeinträchtigung besteht, z.B. durch Frühgeburt, genetische Erkrankungen oder Auffälligkeiten in der motorischen, sprachlichen oder sozialen Entwicklung
Wie erkenne ich, ob mein Kind Frühförderung braucht?
Hinweise können eine verspätete Sprachentwicklung oder motorische Entwicklung, ein auffälliges Sozial- oder Spielverhalten, Probleme in der Konzentration oder ein geringes Interesse an der Umwelt sein. Eine genauere Einschätzung kann durch den Kinderarzt/die Kinderärztin erfolgen.
Wie beantrage ich Frühförderung?
Bei Hinweisen auf Entwicklungsauffälligkeiten können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen, um ein Erstgespräch zu vereinbaren. Um den Entwicklungsstand Ihres Kindes einzuschätzen, führen wir in unserer Frühförderstelle anschließend eine Entwicklungsdiagnostik durch. Dafür benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung. Daraufhin unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Frühförderung beim Landschaftsverband (LWL/LVR).
Wer übernimmt die Kosten der Frühförderung?
Auf Frühförderung gibt es einen gesetzlichen Anspruch, damit Kinder von der Geburt bis zur Einschulung unterstützt werden können. Die Förderung ist für die Familien kostenfrei. Die Kosten werden vom Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL), Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder den örtlichen Sozialhilfeträgern einkommensunabhängig übernommen.
Wo findet die Frühförderung statt?
Die Förderung findet in unseren Praxisräumlichkeiten oder mobil im häuslichen Umfeld oder der Kindertageseinrichtung statt. Die Auswahl des Förderortes orientiert sich am Förderbedarf des Kindes, damit das Kind sich bestmöglich entwickeln kann.
Wie oft findet Frühförderung statt?
Die Frühförderung wird meistens für ein Jahr bewilligt, je nach Förderbedarf sind Verlängerungen der Förderung möglich. Die Termine finden in der Regel einmal wöchentlich statt.